BetriebsaufzeichnungFür den Betrieb eines UAS auf unseren Hangflugplätzen ist es unbedingt erforderlich, dass ein gültiger Registrierungs- und Versicherungsnachweis nach EU-VO 2019/947 nachgewiesen werden kann.
Zusätzlich ist ein gültiger Drohnenführerschein A1 / A3 (EU-Kompetenznachweis A1 / A3) mitzuführen. Dieser kann kostenfrei unter
http://www.dronespace.at abgelegt werden.