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    Betriebsaufzeichnung
    Betriebsaufzeichnung

    Für den Betrieb eines UAS auf unseren Hangflugplätzen ist es unbedingt erforderlich, dass ein gültiger Registrierungs- und Versicherungsnachweis nach EU-VO 2019/947 nachgewiesen werden kann.

    Zusätzlich ist ein gültiger Drohnenführerschein A1 / A3 (EU-Kompetenznachweis A1 / A3) mitzuführen. Dieser kann kostenfrei unter http://www.dronespace.at
    abgelegt werden.
    Bescheiddokumente
    Die in dieser Rubrik hinterlegten Dokumente gelten ausnahmslos für den Betrieb von UAS Modellen auf dem jeweiligen Modellflugplatz. Mit dem Eintrag in das Flugbuch bzw. in die Betriebsaufzeichnungen werden diese Dokumente vollinhaltlich zur Kenntnis genommen !
    Vorfälle
    Hier werden Vor- bzw. Zwischenfälle erfasst und dokumentiert. Der Vereinsvorstand ist unverzüglich über den Eintrag in Kenntnis zu setzen.

         © 2022 - 24 | CF | Version 4.0 | 06.06.2024