Aufzeichnung der Flugbewegungen. Wenn die Aufzeichnung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde übernimmt der Modellfernflugpilot in jedem Schadensfall sämtliche Haftungen !
Mit dem Eintrag bestätigt der Pilot alle relevanten Informationen (Art. 16 Bescheid der ACG, Modellflugplatzbetriebsordnung, Richtlinie des Modellflugbetriebes und sonstige Dokumente) zur Kenntnis genommen zu haben.